Was ist ein zuschlagsfähiges Angebot?

Zuschlagsfähig ist ein Angebot,
  • das im verschlossenen Umschlag vor dem Eröffnungstermin (Buchstabe "o" der Bekanntmachung) im ausschreibenden Geschäftsbereich des BBL M-V vorlag (Buchstabe "a" der Bekanntmachung),
  • das vollständig ist,
  • das von einem geeigneten Bieter eingereicht wurde,
  • dessen Angebotsendpreis angemessen ist.

Angebote, die vorstehende Voraussetzungen erfüllen, sind grundsätzlich zuschlagsfähig. Unter diesen Angeboten prüft die Vergabestelle die Eignung des Bieters für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung und die Angemessenheit der Preise. Dann ermittelt die Vergabestelle das unter allen Gesichtspunkten wirtschaftlichste Angebot. Für Nebenangebote müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
04.05.2008