Wer kann sich an einer Öffentlichen Ausschreibung des BBL M-V beteiligen?

An Öffentlichen Ausschreibungen können sich alle beteiligen, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen und die Bewerbungsbedingungen des BBL M-V anerkennen.
Hilfreich für die Teilnahme an Ausschreibungen der Öffentlichen Hand sind grundlegende Kenntnisse des Vergaberechts. Diese werden z. B. über Kammern und Verbände zu meist günstigen Konditionen vermittelt.
Sinnvoll kann die Kenntnis des Vergabehandbuches der ausschreibenden Stelle sein. Die Behörden des Landes M-V und die meisten Kommunen im Land verwenden das Vergabehandbuch für den Bundeshochbau (VHB-Bund). Die jeweils aktuelle Version, einschließlich der wichtigsten Erlasse und weiterer Vorschriften, kann auf der Internetplattform des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung >>> hier <<< eingesehen werden.
02.05.2008