Wie bekomme ich die Vergabeunterlagen?
Die Vergabeunterlagen können bei der unter Buchstaben "a" der Bekanntmachung
angeführten Adresse gegen Zahlung eines Entgeldes gemäß Buchstabe "j" der
Bekanntmachung abgefordert werden.
Der BBL M-V arbeitet daran, die Vergabeunterlagen künftig allen zur Teilnahme Berechtigten auf diesem Portal online zum Download bereitzustellen.
Bieter müssen für ihr Angebot grundsätzlich die Formblätter der Vergabestelle verwenden. Von diesem Grundsatz ist das Leistungsverzeichnis ausgenommen. Bei inhaltlichen Abweichungen des vom Bieter gefertigten Leistungsverzeichnisses zum
Leistungsverzeichnis der Vergabestelle gilt der Text des übersandten Originalverzeichnisses der Vergabestelle.
Achtung: Häufig enthält das Leistungsverzeichnis der Vergabestelle die Aufforderung zu vom Bieter einzutragenden Angaben, wie Produktangaben, Zeitangaben u. a.. Diese müssen auch bei Verwendung einer bietereigenen Fassung des Leistungsverzeichnisses zwingend angegeben werden. Anderenfalls muss das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden.
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- Glossar: Vollständigkeit
03.05.2008