Angebote, in denen Bieter sich hinsichtlich ihrer Eignung auf ein Zertifikat der ABST M-V oder des Vereins PQ-Nord berufen, werden nicht deshalb wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Der BBL M-V bewertet das Zertifikat der ABST M-V als gebündelten Einzelnachweis und wird die bei der ABST M-V hinterlegten Dokumente im Rahmen der Angebotsaufklärung von dort zur Einsicht abfordern.
Eine Präqualifizierung durch den Verein PQ-Nord wird nach den Regeln der VOL/A anerkannt.
Es wird empfohlen, im Anschreiben darauf hinzuweisen, dass der Eignungsnachweis über das beigefügte Zertifikat der ABST erbracht wird.
Das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis ist nicht gleichgesetzt mit dem in der VOB und in den Vergabeunterlagen angeführten Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
Erkennt der BBL M-V das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis der ABST an?
16.05.2008