Kann ich eigene AGB verwenden?
Der BBL M-V gibt mit der VOB/VOL/VOF die für die Vertragsdurchführung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Bieter gleich vor. Bieter, die in Ihrem Angebot auf Ihre AGB verweisen oder eigene AGB dem Angebot beifügen (z. B auf der Rückseite des Anschreibens), ändern die Vergabeunterlagen. Derartige Angebote werden unabhängig vom Angebotspreis ausgeschlossen, da diese nicht miteinander vergleichbar sind.
17.05.2008