Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Die Aufgaben für Fachkräfte sind in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit -ASiG) festgelegt.
Der Einsatz erfolgt für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V insbesondere für die Beschäftigten der staatlichen Schulämter Rostock und Schwerin sowie deren Beschäftigte in Schulen mit öffentlicher Trägerschaft.
- Beratung der Leiter insbesondere bei:
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch:
- Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen
- Beachtung der Benutzung der Körperschutzmittel
- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen sowie deren Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
- Prävention durch Hinwirken auf arbeits- und unfallschutzgerechtes Verhalten der Beschäftigten durch entsprechende Belehrungen und Schulungen