Berufsausbildung beim BBL M-V

Möchten Sie einen modernen und interessanten Beruf erlernen? Als Kaufmann/ frau für Bürokommunikation oder Fachinformatiker bieten wir Ihnen in der Bauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit.
Der BBL M-V bildet seit 2004 auf Grund der Ausbildungsplatzinitiative der Landesregierung Auszubildende in verschiedenen Fachrichtungen aus. Eine Übernahme nach Abschluss der Ausbildung wird angestrebt.

Die Ausbildung erfolgt gegenwärtig in den Fachrichtungen:

  • Kauffrau/-mann für Bürokommunikation
  • Fachinformatiker/-in für Systemintegration oder Anwendungsentwicklung

Ausbildungsvoraussetzung

  • überdurchschnittlicher Realschulabschluss
  • gute Noten in den für den Ausbildungsberuf relevanten Fächern (Deutsch, Mathematik bzw. Informatik)
  • fachspezifisches Interesse entsprechend dem Ausbildungsberuf
  • Lernbereitschaft und Motivation
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Flexibilität

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung erfolgt gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) und beträgt monatlich
  • im 1. Ausbildungsjahr 695,24 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 745,47 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 791,55 €

Jahressonderzahlung

Die Auszubildenden erhalten eine Jahressonderzahlung in Höhe von 71,5 % der Dezember-Vergütung. Urlaubsgeld wird nicht gezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen

Ein Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (Arbeitnehmersparzulage) wird in Höhe von 6,65 € monatlich gezahlt.
(Das bedeutet, dass der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer bei bestimmten Sparverträgen (z. B. Bausparvertrag, Aktienfonds) durch Zahlung von Zuschüssen fördert. Bei dem Abschluss solcher Sparverträge ist der Arbeitnehmer zu informieren und der Abschluss ist zu belegen. Von ihm wird dann der Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen an die entsprechenden Institutionen gezahlt.)

Fahrkosten

Fahrkosten und ggf. Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen werden bei Reisen zur Teilnahme an Fortbildungen, Prüfungen, dem Berufsschulunterricht oder anderen Zwecken der Aus