Berufsausbildung beim BBL M-V
Möchten Sie einen modernen und interessanten Beruf erlernen? Als Kaufmann/ frau für Bürokommunikation oder Fachinformatiker bieten wir Ihnen in der Bauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit.
Der BBL M-V bildet seit 2004 auf Grund der Ausbildungsplatzinitiative der Landesregierung Auszubildende in verschiedenen Fachrichtungen aus. Eine Übernahme nach Abschluss der Ausbildung wird angestrebt.
Die Ausbildung erfolgt gegenwärtig in den Fachrichtungen:
- Kauffrau/-mann für Bürokommunikation
- Fachinformatiker/-in für Systemintegration oder Anwendungsentwicklung
Ausbildungsvoraussetzung
- überdurchschnittlicher Realschulabschluss
- gute Noten in den für den Ausbildungsberuf relevanten Fächern (Deutsch, Mathematik bzw. Informatik)
- fachspezifisches Interesse entsprechend dem Ausbildungsberuf
- Lernbereitschaft und Motivation
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Flexibilität
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung erfolgt gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) und beträgt monatlich
- im 1. Ausbildungsjahr 695,24 €
- im 2. Ausbildungsjahr 745,47 €
- im 3. Ausbildungsjahr 791,55 €
Jahressonderzahlung
Die Auszubildenden erhalten eine Jahressonderzahlung in Höhe von 71,5 % der Dezember-Vergütung. Urlaubsgeld wird nicht gezahlt.
Vermögenswirksame Leistungen
Ein Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (Arbeitnehmersparzulage) wird in Höhe von 6,65 € monatlich gezahlt.
(Das bedeutet, dass der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer bei bestimmten Sparverträgen (z. B. Bausparvertrag, Aktienfonds) durch Zahlung von Zuschüssen fördert. Bei dem Abschluss solcher Sparverträge ist der Arbeitnehmer zu informieren und der Abschluss ist zu belegen. Von ihm wird dann der Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen an die entsprechenden Institutionen gezahlt.)
(Das bedeutet, dass der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer bei bestimmten Sparverträgen (z. B. Bausparvertrag, Aktienfonds) durch Zahlung von Zuschüssen fördert. Bei dem Abschluss solcher Sparverträge ist der Arbeitnehmer zu informieren und der Abschluss ist zu belegen. Von ihm wird dann der Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen an die entsprechenden Institutionen gezahlt.)
Fahrkosten
Fahrkosten und ggf. Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen werden bei Reisen zur Teilnahme an Fortbildungen, Prüfungen, dem Berufsschulunterricht oder anderen Zwecken der Ausbildung in Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels übernommen.
Arbeitszeit/Urlaub
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (Montag - Freitag). Diese muss durch eine Pause von mindestens einer halben Stunde täglich unterbrochen werden. Für jugendliche Beschäftigte ist das Jugendarbeitsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Die Arbeit kann in der Zeit von 6:30 Uhr bis 9 Uhr begonnen und montags bis donnerstags in der Zeit von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr, freitags in der Zeit von 14 Uhr bis 20:30 Uhr beendet werden. Ein Unterschreiten oder Überschreiten der täglichen Arbeitszeit ist an anderen Arbeitstagen auszugleichen.
Urlaubsanspruch
Die Auszubildenden haben kalenderjährlich einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen.
Heimreisen
Weiterhin erhält der Auszubildende bei einer Entfernung des Wohnortes der Eltern von mehr als 100 km die Kosten für eine Heimreise erstattet, wenn der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule mindestens vier Wochen beträgt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Dezernat Personal und OrganisationUta Reimann
Telefon: 0381 469 87056
Telefax: 0381 469 87008
eMail: uta.reimann@bbl-mv.de
Dezernat Personal und OrganisationSilke Slowinski
Telefon: 0381 469 87055
Telefax: 0381 469 87008
eMail: silke.slowinski@bbl-mv.de
23.02.2012