Zum Hauptinhalt springen

Neue Struktur für die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

26.11.2019 • Modernisierung der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung
Die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird umstrukturiert. Der landeseigene Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) wird aufgelöst. Aus den drei BBL M-V Geschäftsbereichen Schwerin, Neubrandenburg sowie Hochschul- und Klinikbau werden vier Staatliche Bau- und Liegenschaftsämter (SBL) mit Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie der Stadt der vier Tore am Tollensesee Neubrandenburg. Das Gesetz*1 dazu wurde in 2. Lesung am 4. September 2019 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet.
Ab dem 1. Januar 2020 werden demnach die vier neuen SBL die Aufgaben des staatlichen Hochbaus für das Land, den Bund und für Dritte übernehmen sowie die sach- und fachgerechte Unterbringung der Landesdienststellen gewährleisten. Als Dienstleister rund um das Gebäude gehören die SBL als untere Landesbehörden in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums M-V.
Mit der Transformation soll die baudurchführende Ebene gestärkt werden und die teilweise doppelte Prüfung von Bauunterlagen entfallen. So können Bauprojekte noch schneller umgesetzt werden und dafür bereitstehende Mittel aus dem Landeshaushalt mit der Beauftragung bauausführender Firmen, Planungsbüros, Lieferanten und Dienstleistungsunternehmen umgesetzt werden.
Für unsere Nutzer und Kooperationspartner wird sich mit Blick auf die bau- und liegenschaftsbezogenen Aufgaben grundsätzlich nichts ändern. Die SBL werden derselbe verlässliche Partner sein, wie es der BBL M-V als obere Landesbehörde bisher gewesen ist.

Änderung der Organisationsstruktur

Die bisherigen Abteilungen Zentrale Dienste, Landesbau und Liegenschaften sowie Bundesbau gehen als Referate in das Finanzministerium M-V am Standort Rostock ein. Sonderaufgaben wie die Prüfung von Projekten im Zuwendungsbau (Begleitung beim Stellen des Antrags und Prüfung der Verwendungsnachweise), das Altlastenmanagement, die Bearbeitung der Fiskalerbschaften, Fuhrparkverwaltung, Personalmanagement, Organisation und Finanzbuchhaltung werden ebenfalls aus dem BBL M-V in das Finanzministerium M-V eingegliedert.

Ein Blick zurück

Der BBL M-V löste mit seiner Gründung im Jahr 2002 die Landesbauämter ab. Die landeseigenen Liegenschaften wurden - von wenigen Ausnahmen abgesehen - per Gesetz an den BBL M-V übertragen und so ein Sondervermögen des Landes gebildet. Mit den liegenschaftsbezogenen Aufgaben der Ressorts sowie den zuvor genannten Sonderaufgaben wurde der BBL M-V betraut. So konnten Synergieeffekte in der Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzung des Portfolios aus landeseigenen und angemieteten Liegenschaften erzielt werden.
Die Kosten für die Unterbringung der Landesdienststellen konnten so transparent gemacht und im Wirtschaftsplan des BBL M-V ausgewiesen werden. Von seinen anfangs 965 Stellen baute der BBL M-V bis heute 420 Stellen ab.
Neben dem geplanten Bauvolumen für Land und Bund sind zusätzliche Mittel aus den Konjunkturpaketen, Zukunftsinvestitionspaketen I und II des Bundes, ELER- und EFRE-Förderprogrammen der Europäischen Union, Projekten des Landes wie z. B. den BOS-Digitalfunk für die Polizei des Landes, die Gerichtsstrukturreform und die Sicherungsverwahrung für das Justizressort sowie aus weiteren Finanzkorridoren für den Hochschulbau und das Innenministerium kostenneutral und fristgerecht umgesetzt worden*2Seit Gründung des BBL M-V sind das bis heute fast vier Milliarden Euro.

Um den besonderen Anforderungen an die Bauprojekte der Hochschulen und universitären Kliniken gerecht zu werden, wurde 2014 die Struktur des BBL M-V angepasst. Nach Beschlussfassung des Gesetzes wurden Teile der Geschäftsbereiche Rostock und Greifswald zum Geschäftsbereich Hochschul- und Klinikbau (HSK) zusammengefasst. Der Geschäftsbereich Schwerin erhielt eine Außenstelle in Rostock, die Geschäftsbereiche Neubrandenburg und HSK erhielten eine Außenstelle in Greifswald.
*1 Gesetz zur Modernisierung der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gesetzentwurf der Landesregierung)
*2 siehe Kleine Anfragen zur Kostenentwicklung von Baumaßnahmen / Baukostenkontrolle 2013 und 2017 (unter Links)

Ab dem 1. Januar 2020 gültig: Dienststellen der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

19055 Schwerin, Werderstraße 4
18055 Rostock, Wallstraße 2
17489 Greifswald, Am Gorzberg, Haus 8
17033 Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 121
18055 Rostock, Wallstraße 2
19053 Schwerin, Schloßstraße 6-8

Downloads

Weitere Artikel in dieser Rubrik