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Ab 2020 komplett digital

31.12.2019 • eVergabe im SBL M-V
Als einer der großen Auftraggeber der öffentlichen Hand wird das Land Mecklenburg-Vorpommern in puncto Innovation, Digitalisierung und Klimaschutz bei der Durchführung seiner Vergabeverfahren eine Vorbildrolle einnehmen.
Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wickelt ab dem kommenden Jahr sämtliche Vergabeverfahren vollständig elektronisch ab, deren Volumen 10.000 Euro überschreitet *. Sowohl das Herunterladen der Ausschreibungen als auch die Abgabe der Angebote erfolgt ab dem 1. Januar 2020 ausschließlich digital.
Die Vorteile liegen auf der Hand: ein kostenloser und bequemer Zugriff auf die Ausschreibungen ist zu jeder Tageszeit an 365 Tagen im Jahr möglich und die Angebote können noch bis zur buchstäblich letzten Minute digital abgegeben werden. Durch die digitale Prüfung der Unterlagen werden darüber hinaus Form- und Rechenfehler vermieden. Unmittelbar nach der Öffnung der elektronischen Angebote in der Zentralen Vergabestelle (ZVS) werden unsere Bieter über die Ergebnisse der Öffnung – selbstverständlich digital – benachrichtigt. Größtmögliche Transparenz ist damit gewährleistet, eine schnellstmögliche Information an die Teilnehmer des Vergabeverfahrens ebenfalls. Einen Termin zur Öffnung der Angebote mit Anwesenheitsrecht der Bieter und/oder deren bevollmächtigten Vertretern wird es nicht mehr geben.
Mit der vollständigen Digitalisierung der Vergabe können unsere potentiellen Auftragnehmer auch weiterhin die Leistungsverzeichnisse in eigenen Kalkulationsprogrammen importieren und/oder exportieren. Der Übergang zur ausschließlich elektronischen Angebotsabgabe führt zu einer jährlichen Einsparung von Papier, für dessen Herstellung Jahr für Jahr etwa vier Tonnen CO2 ausgestoßen würden.

Für unsere Bieter und Teilnehmer am Vergabeverfahren

Die Angebotsabgabe erfolgt ab 2020 ausschließlich elektronisch über den Bieterclient ava-sign in der jeweils aktuellen Version über die Vergabeplattform www.meinauftrag.rib.de, die auch über www.sbl-mv.de/eVergabe erreicht werden kann. Dort werden sämtliche öffentlichen Vergabeverfahren der ZVS bekannt gemacht und die zugehörigen Vergabeunterlagen kostenlos bereitgestellt.

Historie und Hintergründe

Die staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung wickelt über die ZVS jährlich etwa 1.200 Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bauleistungen, freiberuflichen Leistungen und gewerblichen Leistungen ab.
Dies erfolgt seit dem 18. April 2016 mittels der elektronischen Vergabe (eVergabe). Die wesentlichen Phasen einer Ausschreibung – von der Bereitstellung der Vergabeunterlagen über die Angebotsabgabe und die Öffnung bis zur Zuschlagserteilung – werden dabei elektronisch unterstützt.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe über eine Vergabeplattform in sämtlichen EU-Vergabeverfahren bereits zwingend vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2020 gilt dies grundsätzlich auch für nationale Vergabeverfahren zur Beschaffung von gewerblichen Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Der BBL M-V nutzt dafür die Software iTWO e-Vergabe public der RIB Software SE. Die Anwendung wird in einem ISO-27001 zertifizierten Rechenzentrum betrieben. Hierdurch werden alle relevanten Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erfüllt.
Seit Einführung der eVergabe im BBL M-V werden die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Diese Umstellung von der konventionellen Bereitstellung der Vergabeunterlagen hin zum elektronischen Abruf führt seither zu einer jährlichen Einsparung an Papier, durch dessen Herstellung sonst jedes Jahr mindestens sechs Tonnen CO2 entstehen würden. Bereits im Jahr 2016 nutzten etwa 30 Prozent aller Bieter die Vorteile der elektronischen Angebotsabgabe. Seither hat sich die elektronische Angebotsabgabe mehr und mehr durchgesetzt. So geben aktuell fast 80 Prozent der Bieter ihre Angebote elektronisch ab. Die Kommunikation zwischen der ZVS und den Interessenten, Bewerbern und Bietern erfolgt bereits jetzt transparent und nachvollziehbar über die Vergabeplattform.
* - die national vergebenen freiberuflichen Leistungen sind davon ausgenommen

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