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Vieles neu schon vor dem Mai.

02.05.2014 • Umstrukturierung im BBL M-V
Um die Strukturen des BBL M-V an die speziellen Anforderungen des Hochschul- und Klinikbaus anzupassen, ist das BBL-Gesetz im Dezember 2013 novelliert worden. Damit ist der BBL M-V optimal auf die Schwerpunkte und künftigen Aufgaben ausgerichtet.
Zum 1. Januar 2002 ist der BBL M-V mit dem Ziel gegründet worden, die zuvor dezentral von den verschiedensten Landesbehörden wahrgenommene Aufgabe der Verwaltung der Liegenschaften einerseits mit der durch die Staatliche Hochbauverwaltung wahrgenommenen Aufgabe der baulichen Unterhaltung der Liegenschaften im Sinne einer umfassenden Betreuung des Liegenschaftsvermögens zu verbinden und andererseits einer dafür geschaffenen neuen Oberen Landesbehörde im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums zu übertragen.
Die zentralisierte Wahrnehmung der Aufgaben führte zu erheblichen Synergien, die umfangreiche Einsparung von Personal zur Folge hatten und ermöglichte neben der transparenten Darstellung der Kosten zur Unterbringung aller Dienststellen des Landes auch deren Optimierung durch bestmögliche Nutzung und Entwicklung des Portfolios seiner Immobilien.

Bauaufgaben für Hochschulen einschließlich Universitätsmedizin

Entwicklung und Ausbau sowohl der Hochschulstandorte in Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und Wismar als auch der Standorte der Universitäten und der Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock und die damit verbundene weitere Verbesserung der Bedingungen für Forschung, Lehre und medizinische Versorgung sind besondere Schwerpunkte der Landesregierung.

In den Jahren 2012 bis 2020 sind dementsprechend auch Investitionen in Höhe von 660 Millionen Euro vorgesehen, die in vielfältige, vom BBL M-V in enger Abstimmung mit den Hochschulen und Universitäten einschließlich Universitätsmedizin umzusetzenden Bauprojekte fließen.
Dazu zählen Neubauten von Hörsaal-, Forschungs- oder Laborgebäuden, Gewächshäusern oder Diagnostikzentren und Bettenhäuser ebenso wie die Sanierung von Bestandsgebäuden und das Anlegen von Außenanlagen auf dem jeweiligen Campus.

Ein ausschließlich auf die Wahrnehmung dieser Aufgaben spezialisierter und landesweit tätiger BBL M-V Geschäftsbereich Hochschul- und Klinikbau wurde mit Sitz in Rostock und einer Außenstelle in Greifswald eingerichtet.

Unterbringung von Landesdienststellen, Bundesbau, Allgemeiner Landesbau

Demgegenüber werden die Aufgaben zur Unterbringung der Dienststellen des Landes und die Bauaufgaben des Bundes sowie des Landes außerhalb des Hochschul- und Klinikbaus von den Geschäftsbereichen Neubrandenburg und Schwerin wahrgenommen.

Unter der Leitung des Geschäftsführers Heinz-Gerd Hufen erhalten die drei regionalen Geschäftsbereiche Unterstützung von den Abteilungen Zentrale Dienste, Bau und Liegenschaften, Bundesbau und der Stabsstelle in der Zentrale mit Sitz in Rostock.

Kontakt

Ansprechpartner in den Geschäftsbereichen bzw. den Abteilungen in der Zentrale in Rostock finden Sie weiter unten bei den Downloads.
BBL-Gesetz - Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung der Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Staatlichen Hochbaus vom 17. Dezember 2001

Novellierung des BBL-Gesetzes - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern", veröffentlicht am 16.12.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern

Standorte des BBL M-V

18055 Rostock, Wallstraße 2
19055 Schwerin, Werderstraße 4
17033 Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 121
17489 Greifswald, Am Gorzberg, Haus 8

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